Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen allgemeinen Bedingungen. Wir erkennen allgemeine Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Käufers nur insoweit an, als sie mit ausdrücklicher Erklärung anerkannt sind.

1.2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, soweit wir in Kenntnis von Bedingungen des Käufers eine Lieferung durchführen.

2. Angebote

2.1. Wenn die Bestellung des Käufers in Form eines Kaufangebots ausgestellt ist, haben wir 4 Wochen Zeit, dieses anzunehmen. Der Käufer bleibt während dieser Frist an sein Angebot gebunden. D.M.E  SARL gilt erst als durch das Kaufangebot gebunden, wenn dieses ordnungsgemäß unterschrieben ist.

2.2. Unsere Angebote sind in Bezug auf Geltungsdauer oder Preis freibleibend, sogar wenn Lieferzeiten angegeben sind, außer sie sind ausdrücklich als Festangebot bezeichnet. Alle mündlichen Angebote und Absprachen sind schriftlich zu bestätigen. Eine Rechnung gilt als schriftliche Bestätigung.

3. Lieferung – Lieferzeit – Abnahme

3.1. Grundsätzlich ist jede Angabe zur Lieferzeit als reine Orientierung zu bezeichnen. Wenn eine Lieferzeit um mehr als 4 Wochen überschritten ist, ist der Käufer berechtigt, D.M.E. in Verzug zu setzen, innerhalb einer Nachfrist von einem Monat zu liefern. Wenn wir die Lieferung nicht innerhalb der Nachfrist von einem Monat durchführen können, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Die Auflösung des Vertrags hat schriftlich innerhalb von 2 Wochen ab dem Ende der Nachfrist zu erfolgen. Es besteht kein Recht auf einseitige Auflösung des Kaufs, wenn die Lieferverzögerung nicht D.M.E. zuzuschreiben ist. In diesem Fall kann der Käufer den Vertrag nach einer weiteren Nachfrist von 3 Monaten auflösen.

Wenn die Lieferung aus einem nicht D.M.E. zuzurechnenden Grund unmöglich, unannehmbar oder schwierig ist, ist D.M.E. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung aufzuschieben. Jede Teillieferung ist wie ein eigenständiger Vertrag zu behandeln, und der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung von Teillieferungen wegen Nichterfüllung des Vertrags in seiner Gesamtheit zurückzuhalten oder zu verweigern. Der Käufer hat aufgrund einer verzögerten Lieferung oder der vollständigen oder teilweisen Auflösung durch D.M.E. kein Anrecht auf Schadenersatz in beliebiger Form.

Außer im Falle groben Verschuldens von D.M.E. ist jeder Schadenersatz wegen Lieferverzögerung oder vollständiger oder teilweiser Auflösung des Vertrags durch den Verkäufer ausgeschlossen.

3.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Erfüllungsort jeder Liefer- und Abholverpflichtung der Sitz unseres Unternehmens ist. Auf ausdrückliche Anforderung des Käufers erfolgen Lieferungen an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort. Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers.

3.3. Der Käufer ist verpflichtet, am angegebenen Ort und zur angegebenen Zeit die Lieferung anzunehmen oder die Ware abzuholen. Im Übrigen unternimmt er alles Erforderliche, um eine solche Lieferabnahme zu ermöglichen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Käufer nach einer Frist von 2 Wochen haben wir die Möglichkeit des Wechsels und sind berechtigt, die Ware an Dritte zu verkaufen. Der Käufer trägt den aus einem eventuellen Verzug bei der Lieferannahme oder einer Verweigerung der Abholung entstehenden Schaden einschließlich des Minderertrags bei Wechsel des Käufers. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen berechnen wir als Lagerkosten ab dem 10. Tag nach dem vorgesehenen Liefertermin für jeden angefangenen Monat einen Betrag in Höhe von 0,5 % des Rechnungswerts der Ware, jedoch nicht mehr als 5 % dieses Werts.

4. Gefahrenübergang

4.1. Sofern nichts Gegenteiliges bestimmt ist, erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer bei Lieferung am Sitz unseres Unternehmens oder bei Beladung des vom Käufer angeforderten Transportunternehmens bei uns.

4.2. Der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr des empfangsberechtigten Käufers, unabhängig von der Transportart oder den Bedingungen zur Kaufpreiszahlung. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum, aber der Käufer übernimmt die Verantwortung mit dem Versand der Ware durch uns, selbst wenn eine Lieferung frei Haus vereinbart ist. Reklamationen wegen Beschädigung oder Verlusts der versandten Ware insgesamt oder zum Teil hat der Käufer bei Lieferung vorzubringen und dem Transportunternehmen schriftlich vorzulegen, damit er das Transportunternehmen in Anspruch nehmen kann.

5. Preis – Zahlungsbedingungen

5.1. Unsere Preise verstehen sich in Euro. Alle Rechnungen sind an unseren Sitz zahlbar. Jede durch uns bereitgestellte Preisliste wird, insoweit sie nicht unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder beliebigen besonderen Geschäftsbedingungen widerspricht, Bestandteil des Vertrags. Als Kaufpreis gilt der am Liefertag geltende Preis. Zum Kaufpreis kommen die Mehrwertsteuer und andere Steuern auf die Ware hinzu.

5.2. Unsere Rechnungen sind netto innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum fällig. Bei Vorauszahlung, Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum oder Zahlung per Abbuchung finden nur die ausdrücklich schriftlich gewährten Preisabschläge Anwendung. Jeder Abschlag ist ausgeschlossen, wenn frühere, bereits fällige Rechnungen nicht bezahlt sind. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel sind von den Parteien gesondert zu vereinbaren. Jede Wechselzahlung erfolgt ausschließlich auf Kosten des Käufers mit einer Frist von 3 Monaten und nur mit Indossament. Bei Wechselzahlung sind Preisabschläge ausgeschlossen. Unsere Mitarbeiter sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

5.3. Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer ohne vorherige Mahnung die vertraglichen Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat unbeschadet anderen Schadenersatzes aufgrund des Zahlungsverzugs. Bei Zahlungsverzug nur einer Rechnung werden generell alle Forderungen des Verkäufers an den Käufer sofort fällig, auch die Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Käufen, Wechseln und Schecks. Im Übrigen ist der Verkäufer berechtigt, von jedem weiteren Verkauf zurückzutreten, Zahlungsgarantien oder eine Vorauszahlung zu fordern, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen.

5.4. Der Käufer kann keinen Abschlag und keine Einbehaltung des Warenpreises vornehmen und eine, auch gesetzmäßige, Aufrechnung ist nur in dem Maße möglich, wie seine eventuelle Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt ist.

6. Auflösung und Kündigung des Vertrags

6.1. D.M.E. kann den Vertrag ohne gerichtliche Formalitäten und ohne vorherige Mahnung von Rechts wegen bei Nichtzahlung, auch einmaliger Nichtzahlung, von fälligen Beträgen bei Fälligkeit beenden, wenn der Käufer die allgemeinen oder besonderen Verkaufsbedingungen nicht einhält, wenn der Käufer unter Zwangsverwaltung steht oder Konkurs angemeldet hat, einen Zahlungsaufschub oder gerichtlichen Vergleich beantragt hat, wenn eine Pfändung seines Vermögens insgesamt oder eines Teils seines Vermögens besteht, wenn er in Abwicklung geht oder ganz allgemein die Zahlungen einstellt, unbeschadet des Rechts unseres Unternehmens, die Erfüllung des Vertrags gegen Zahlungsgarantie oder Vorauszahlung fortzusetzen.

Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags durch den Käufer zahlt dieser D.M.E. SARL einen vertraglichen Schadenersatz von 20 % des Auftragswerts, wobei dieser Schadenersatz nicht mit Abschnitt 3.3 und 5.3. verwechselt werden darf, und unbeschadet des Rechts von D.M.E., die Zahlung des tatsächlichen Schadens zu verlangen, wenn dieser höher ist.

Bei Auflösung oder Kündigung des Vertrags hat der Käufer kein Anrecht auf Schadenersatz in beliebiger Form. Bei Kündigung des Vertrags oder Rücknahme der Ware aufgrund der Eigentumsvorbehaltsklausel trägt der Käufer alle Kosten. Der Käufer kann kein Rückbehaltungsrecht an der Ware geltend machen.

6.2. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit ihm ein solcher Rücktritt in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich gestattet ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die dem Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Hauptschuld, der Zinsen und Zusatzkosten alleiniges Eigentum von D.M.E. Genauso bleibt alle gelieferte Ware bis zur Zahlung aller anderen an den Käufer ausgestellten Rechnungen alleiniges Eigentum von D.M.E.

Außer zum Vertrieb über sein normales Vertriebsnetz kann der Käufer nicht über die Ware verfügen. Es ist ihm untersagt, die Ware zur Sicherung abzutreten, sie als Sicherheit zu geben oder zu verpfänden oder mit Rechten zugunsten Dritter zu belasten. Wenn Dritte Rechte an der Ware geltend machen oder sie gepfändet wird, teilt der Käufer dies D.M.E. unverzüglich schriftlich mit.

7.2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware über seine normalen Vertriebswege abzusetzen. Alle gegenwärtigen und künftigen beruflichen Forderungen, die der Käufer gegenüber seinen Kunden aus der Lieferung und dem Wiederverkauf der Ware hat, werden als Sicherung bis zur vollständigen Zahlung an den Verkäufer übertragen und abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf erstes Anfordern die Namen, Position und Anschrift seiner Schuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen. Soweit der Wert der als Sicherung abgetretenen Forderungen 25 % unserer Forderungen übersteigt, geben wir die abgetretenen Forderungen auf Anforderung des Käufers bis zu dieser Höhe frei.

8. Reklamation – Mängelgewähr

8.1. Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Lieferung durch uns zu prüfen und eventuelle Abweichungen und Mängel mitzuteilen. Jede Reklamation der Ware hat schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zu erfolgen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Reklamation vorliegt, gilt die Ware als konform und vom Käufer abgenommen.

Zusammen mit der schriftlichen Reklamation leitet der Käufer dem Verkäufer ein Muster der beanstandeten Ware zu. Bei berechtigter Reklamation, d.h. wenn wir auf den festgestellten Mangel reagieren müssen, ist der Käufer berechtigt, kostenfrei Nachbesserung der Mängel, Austausch der Ware oder Ersatz zu verlangen. Eine Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Der Käufer kann die Bezahlung der Ware nicht aufgrund einer Reklamation verweigern.

Der Käufer hat nur die Rechte aus dem vorstehenden Abschnitt. Jeder Schadenersatz, jede Entschädigung oder Ersatzleistung, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund, für unmittelbare oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nur für den festgestellten Schaden an der Ware selbst unter Ausschluss aller anderen Schadenersatzzahlungen wegen entgangenen Gewinns und unter Ausschluss aller Schadenersatzzahlungen für mittelbare Schäden des Verkäufers oder eines Dritten.

Der Verkäufer ist nicht an andere Garantien gebunden als ihm von seinen Lieferanten gewährt werden.

9. Produkthaftung

9.1. Mit Ausnahme eines berechtigten Anspruchs Dritter aus der zivilrechtlichen Haftung für ein fehlerhaftes Produkt ist der Verkäufer nicht zu Schadenersatz oder Entschädigungen verpflichtet, die über die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, und zwar ohne Unterschied des Rechtscharakters des vorgebrachten Anspruchs.

9.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung auch für unsere Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1. Ungeachtet einer eventuellen Berichtigung gilt die auf der Kostenschätzung angegebene Person als unser Kunde. Entsprechend können wir unsere Rechnungen auf diese Person ausstellen, die als unser alleiniger Ansprechpartner beim Kunden gilt, auch ohne dass wir unsere Rechnungen aufgliedern müssen.

10.2. Wenn uns kein neuer Sitz mitgeteilt wird, gilt für den Kunden für jede Mitteilung, die im Verlauf des Vertrags an ihn geht, der Sitz an der Anschrift im Kostenvoranschlag oder Auftrag. Jedes Schreiben, das als einfacher Brief oder Einschreiben an diese Anschrift gesandt wird, gilt als innerhalb von zwei Tagen ab Aufgabe bei der Post bei ihm eingegangen, wobei letztere maßgeblich ist.

10.3. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorliegenden Klauseln hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.

11.Erfüllungsort – geltendes Gesetz – zuständige Gerichte

11.1. Der Erfüllungsort für die Rechte und Pflichten aus jeder vertraglichen Beziehung mit dem Käufer und die Folgeverträge ist der Sitz der D.M.E. Es gilt allein luxemburgisches Recht. Allein luxemburgische Gerichte sind für Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag und seinen Folgeverträgen zuständig. D.M.E. behält sich dennoch das Recht vor, jeden Rechtsstreit vor die Gerichte am Sitz des Käufers zu bringen.