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Lieferung - Lieferzeit - Abnahme
Grundsätzlich ist jede Angabe zur Lieferzeit als reine Orientierung zu bezeichnen. Wenn eine Lieferzeit um mehr als 4 Wochen überschritten ist, ist der Käufer berechtigt, D.M.E. in Verzug zu setzen, innerhalb einer Nachfrist von einem Monat zu liefern. Wenn wir die Lieferung nicht innerhalb der Nachfrist von einem Monat durchführen können, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Die Auflösung des Vertrags hat schriftlich innerhalb von 2 Wochen ab dem Ende der Nachfrist zu erfolgen. Es besteht kein Recht auf einseitige Auflösung des Kaufs, wenn die Lieferverzögerung nicht D.M.E. zuzuschreiben ist. In diesem Fall kann der Käufer den Vertrag nach einer weiteren Nachfrist von 3 Monaten auflösen.
Wenn die Lieferung aus einem nicht D.M.E. zuzurechnenden Grund unmöglich, unannehmbar oder schwierig ist, ist D.M.E. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung aufzuschieben. Jede Teillieferung ist wie ein eigenständiger Vertrag zu behandeln, und der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung von Teillieferungen wegen Nichterfüllung des Vertrags in seiner Gesamtheit zurückzuhalten oder zu verweigern. Der Käufer hat aufgrund einer verzögerten Lieferung oder der vollständigen oder teilweisen Auflösung durch D.M.E. kein Anrecht auf Schadenersatz in beliebiger Form.
Außer im Falle groben Verschuldens von D.M.E. ist jeder Schadenersatz wegen Lieferverzögerung oder vollständiger oder teilweiser Auflösung des Vertrags durch den Verkäufer ausgeschlossen.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Erfüllungsort jeder Liefer- und Abholverpflichtung der Sitz unseres Unternehmens ist. Auf ausdrückliche Anforderung des Käufers erfolgen Lieferungen an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort. Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers.
Gefahrenübergang
Preis - Zahlungsbedingungen
Auflösung und Kündigung des Vertrags
D.M.E. kann den Vertrag ohne gerichtliche Formalitäten und ohne vorherige Mahnung von Rechts wegen bei Nichtzahlung, auch einmaliger Nichtzahlung, von fälligen Beträgen bei Fälligkeit beenden, wenn der Käufer die allgemeinen oder besonderen Verkaufsbedingungen nicht einhält, wenn der Käufer unter Zwangsverwaltung steht oder Konkurs angemeldet hat, einen Zahlungsaufschub oder gerichtlichen Vergleich beantragt hat, wenn eine Pfändung seines Vermögens insgesamt oder eines Teils seines Vermögens besteht, wenn er in Abwicklung geht oder ganz allgemein die Zahlungen einstellt, unbeschadet des Rechts unseres Unternehmens, die Erfüllung des Vertrags gegen Zahlungsgarantie oder Vorauszahlung fortzusetzen.
Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags durch den Käufer zahlt dieser D.M.E. SARL einen vertraglichen Schadenersatz von 20 % des Auftragswerts, wobei dieser Schadenersatz nicht mit Abschnitt 3.3 und 5.3. verwechselt werden darf, und unbeschadet des Rechts von D.M.E., die Zahlung des tatsächlichen Schadens zu verlangen, wenn dieser höher ist.
Bei Auflösung oder Kündigung des Vertrags hat der Käufer kein Anrecht auf Schadenersatz in beliebiger Form. Bei Kündigung des Vertrags oder Rücknahme der Ware aufgrund der Eigentumsvorbehaltsklausel trägt der Käufer alle Kosten. Der Käufer kann kein Rückbehaltungsrecht an der Ware geltend machen.
Eigentumsvorbehalt
Die dem Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Hauptschuld, der Zinsen und Zusatzkosten alleiniges Eigentum von D.M.E. Genauso bleibt alle gelieferte Ware bis zur Zahlung aller anderen an den Käufer ausgestellten Rechnungen alleiniges Eigentum von D.M.E.
Außer zum Vertrieb über sein normales Vertriebsnetz kann der Käufer nicht über die Ware verfügen. Es ist ihm untersagt, die Ware zur Sicherung abzutreten, sie als Sicherheit zu geben oder zu verpfänden oder mit Rechten zugunsten Dritter zu belasten. Wenn Dritte Rechte an der Ware geltend machen oder sie gepfändet wird, teilt der Käufer dies D.M.E. unverzüglich schriftlich mit.
Reklamation - Mängelgewähr
Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Lieferung durch uns zu prüfen und eventuelle Abweichungen und Mängel mitzuteilen. Jede Reklamation der Ware hat schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zu erfolgen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Reklamation vorliegt, gilt die Ware als konform und vom Käufer abgenommen.
Zusammen mit der schriftlichen Reklamation leitet der Käufer dem Verkäufer ein Muster der beanstandeten Ware zu. Bei berechtigter Reklamation, d.h. wenn wir auf den festgestellten Mangel reagieren müssen, ist der Käufer berechtigt, kostenfrei Nachbesserung der Mängel, Austausch der Ware oder Ersatz zu verlangen. Eine Rücksendung der Ware an uns kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Der Käufer kann die Bezahlung der Ware nicht aufgrund einer Reklamation verweigern.
Der Käufer hat nur die Rechte aus dem vorstehenden Abschnitt. Jeder Schadenersatz, jede Entschädigung oder Ersatzleistung, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund, für unmittelbare oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nur für den festgestellten Schaden an der Ware selbst unter Ausschluss aller anderen Schadenersatzzahlungen wegen entgangenen Gewinns und unter Ausschluss aller Schadenersatzzahlungen für mittelbare Schäden des Verkäufers oder eines Dritten.
Der Verkäufer ist nicht an andere Garantien gebunden als ihm von seinen Lieferanten gewährt werden.
Produkthaftung
Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort - geltendes Gesetz - zuständige Gerichte